Rechtsstreit mit RTL
RTL gibt endgültig auf. RTL klagt nicht mehr gegen TC
5.10.04: RTL kann gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unterdrückung von TV-Werbeblöcken nun keine Verfassungsbeschwerde mehr einlegen. Die Frist hatte RTL verstreichen lassen, entgegen anderslautenden Meldungen zuvor.
Hersteller von UE-Geräten (wie DVD-Recorder) können nun die TC Technik risikofrei lizensieren. Investoren haben keinerlei rechtlichen Risiken aus dem langjährigen Instanzenweg mehr zu fürchten. Die laufenden Schadensersatzklagen gegen RTL erhalten zusätzliche Sicherheit.
RTL verliert endgültig vor dem BGH
25.06.2004 BGH Urteil: TC gewinnt!!!
Die Bestürzung bei RTL ist groß, die Freude bei TC noch größer!!
Der BGH hat, wie von TC jahrelang prognostiziert, nichts Verwerfliches daran finden können, wenn ein kleines Gerät das automatisiert, was ohnehin in deutschen Wohnzimmer praktiziert wird, das Wegschalten von TV-Werbung und das werbefrei Aufzeichnen.
Die Konsequenzen für TC aus diesem Urteil sind beachtlich:
- Weitreichende Berichterstattung (LeFigaro, NY-Times, Tagesschau und fast alle namhaften Zeitungen Deutschlands).
- Zahllose internationale Vertriebsanfragen
- Fast alle namhaften Retailer, Vertriebsketten laden TC ein
- Investoren melden sich mit Interesse zurück
- UE-Hersteller melden sich bzgl. werbefreier Devices (z.B. DVD-Recorder)
- Der Börsenkurs steigt kurzfristig von 1 auf 7 Euro.
und vieles mehr...
"Nach all den Jahren kann es jetzt endlich losgehen"
Trotzdem bleibt festzuhalten, daß die Behinderungsstrategie von RTL Erfolg hatte. Jahrelang war die Rechtmäßigkeit unserer Produkte in Zweifel gezogen, mit all den negativen Auswirkungen auf Vertrieb, Partner und Investoren. Ob die nun anstehenden Schadensersatzklagen den Schaden wiedergutmachen können, bleibt abzuwarten.
Als kleinen Nachtrag zu unserer eigenen Firmengeschichte:
siehe Juni 2003 Ausgabe der Zeitschrift InfoSat mit der Titel-Story:
„Hat Kirch Kohl gekauft? Ja, und mehr..“,
die rückwirkend einige seltsame Entwicklungen am Medien-Standort Deutschland erklärt.
Mittlerweile also alles kein Geheimnis mehr und eine mögliche Erklärung dafür,
warum der Werbeblocker nicht auf den Markt kommen durfte?
Hamburger Abendblatt
Details aus Kohls Vertrag mit Kirch
Hamburg - Der Beratervertrag, den Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) und Ex-Medienmogul Leo Kirch 1999 geschlossen haben, enthält laut ARD-Magazin "Panorama" neun Paragraphen. Vertragsgegenstand sei die "Beratung zu aktuellen sowie strategischen politischen Entwicklungen in Deutschland und Europa". In Paragraph 2 verpflichte sich Kohl zu einer "situativen Beratung" bei "gegebenem politischen oder wirtschaftlichen Anlass".
Darüber hinaus definiere der Vertrag eine "Standardberatung", die jährlich "bis zu zwölf persönliche Gespräche" zwischen Kohl und Kirch umfasse. Die "Vergütungen" beliefen sich auf jährlich 600 000 Mark, zahlbar in "zwölf gleichen Raten" jeweils zu Beginn jeden Monats.
Rechtlich gesehen "wurde der Vertrag aber zwischen zwei Firmen geschlossen: der TaurusBeteiligungs GmbH & Co KG (Unterschrift: Leo Kirch) und der Politik und Strategie Beratung P & S GmbH von Kohl-Sohn Walter (Unterschrift: Walter Kohl)". Diese Vertragsform habe dem Alt-Kanzler die Möglichkeit gegeben, Inhalt und Existenz dieses Beratervertrages vor dem Bundestag zu verheimlichen. ddp
Die Kirch-Kohl & Co.-Connection
Oder einfach mal selber in Google recherchieren. Stichworte
Spiegel-Online: Gates handzahm
Nebenbei: Die Stellungnahme des Senders RTL im Spiegel-Online-Artikel ist eine typische Nebelkerze der "Bertelsmänner", wie wir Sie seit fünf Jahren kennen:
1. Erstens ging es vor dem BGH nicht um ein konkretes Gerät (sonst hätten wir die einstweilige Verfügung leicht umgehen können). Es ging allgemein, um das Recht auf Werbeausblendung. Dieses Recht nutzt auch TVOON, da es nach wie vor vom Verbraucher sehr stark nachgefragt wird.
2. Es ist daher eine schlechte Ausrede, daß man deshalb keine Verfassungsbeschwerde eingereicht habe, weil es die Fernsehfee-1 nicht mehr gäbe. Dann hätte man auch den BGH nicht anrufen müssen, denn die FF-1 gibt es schon seit 2000 nicht mehr.
3. Es ist mitnichten so, daß man die Fernsehfee-1 nicht mehr verfolgt, weil man jetzt TVOON "am Haken" hat. Vielmehr hat TC bereits in der dazugehörigen Adhoc klargestellt, daß die neue Einstweilige Verfügung gegen TVOON keinerlei Einfluß auf TVOON hat, da eine Teil-Funktion angegriffen wird, die überhaupt nicht eingesetzt wird oder wurde (1:1 Werbeersatz). Es gibt auch - im Gegensatz zur EV gegen die Fernsehfee - keinerlei Vertriebs- oder Produktionseinschränkungen für TVOON.
5.10.04: RTL kann gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unterdrückung von TV-Werbeblöcken nun keine Verfassungsbeschwerde mehr einlegen. Die Frist hatte RTL verstreichen lassen, entgegen anderslautenden Meldungen zuvor.
Hersteller von UE-Geräten (wie DVD-Recorder) können nun die TC Technik risikofrei lizensieren. Investoren haben keinerlei rechtlichen Risiken aus dem langjährigen Instanzenweg mehr zu fürchten. Die laufenden Schadensersatzklagen gegen RTL erhalten zusätzliche Sicherheit.
RTL verliert endgültig vor dem BGH
25.06.2004 BGH Urteil: TC gewinnt!!!
Die Bestürzung bei RTL ist groß, die Freude bei TC noch größer!!
Der BGH hat, wie von TC jahrelang prognostiziert, nichts Verwerfliches daran finden können, wenn ein kleines Gerät das automatisiert, was ohnehin in deutschen Wohnzimmer praktiziert wird, das Wegschalten von TV-Werbung und das werbefrei Aufzeichnen.
Die Konsequenzen für TC aus diesem Urteil sind beachtlich:
- Weitreichende Berichterstattung (LeFigaro, NY-Times, Tagesschau und fast alle namhaften Zeitungen Deutschlands).
- Zahllose internationale Vertriebsanfragen
- Fast alle namhaften Retailer, Vertriebsketten laden TC ein
- Investoren melden sich mit Interesse zurück
- UE-Hersteller melden sich bzgl. werbefreier Devices (z.B. DVD-Recorder)
- Der Börsenkurs steigt kurzfristig von 1 auf 7 Euro.
und vieles mehr...
"Nach all den Jahren kann es jetzt endlich losgehen"
Trotzdem bleibt festzuhalten, daß die Behinderungsstrategie von RTL Erfolg hatte. Jahrelang war die Rechtmäßigkeit unserer Produkte in Zweifel gezogen, mit all den negativen Auswirkungen auf Vertrieb, Partner und Investoren. Ob die nun anstehenden Schadensersatzklagen den Schaden wiedergutmachen können, bleibt abzuwarten.
Als kleinen Nachtrag zu unserer eigenen Firmengeschichte:
siehe Juni 2003 Ausgabe der Zeitschrift InfoSat mit der Titel-Story:
„Hat Kirch Kohl gekauft? Ja, und mehr..“,
die rückwirkend einige seltsame Entwicklungen am Medien-Standort Deutschland erklärt.
Mittlerweile also alles kein Geheimnis mehr und eine mögliche Erklärung dafür,
warum der Werbeblocker nicht auf den Markt kommen durfte?
Hamburger Abendblatt
Details aus Kohls Vertrag mit Kirch
Hamburg - Der Beratervertrag, den Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) und Ex-Medienmogul Leo Kirch 1999 geschlossen haben, enthält laut ARD-Magazin "Panorama" neun Paragraphen. Vertragsgegenstand sei die "Beratung zu aktuellen sowie strategischen politischen Entwicklungen in Deutschland und Europa". In Paragraph 2 verpflichte sich Kohl zu einer "situativen Beratung" bei "gegebenem politischen oder wirtschaftlichen Anlass".
Darüber hinaus definiere der Vertrag eine "Standardberatung", die jährlich "bis zu zwölf persönliche Gespräche" zwischen Kohl und Kirch umfasse. Die "Vergütungen" beliefen sich auf jährlich 600 000 Mark, zahlbar in "zwölf gleichen Raten" jeweils zu Beginn jeden Monats.
Rechtlich gesehen "wurde der Vertrag aber zwischen zwei Firmen geschlossen: der TaurusBeteiligungs GmbH & Co KG (Unterschrift: Leo Kirch) und der Politik und Strategie Beratung P & S GmbH von Kohl-Sohn Walter (Unterschrift: Walter Kohl)". Diese Vertragsform habe dem Alt-Kanzler die Möglichkeit gegeben, Inhalt und Existenz dieses Beratervertrages vor dem Bundestag zu verheimlichen. ddp
Die Kirch-Kohl & Co.-Connection
Oder einfach mal selber in Google recherchieren. Stichworte
Spiegel-Online: Gates handzahm
Nebenbei: Die Stellungnahme des Senders RTL im Spiegel-Online-Artikel ist eine typische Nebelkerze der "Bertelsmänner", wie wir Sie seit fünf Jahren kennen:
1. Erstens ging es vor dem BGH nicht um ein konkretes Gerät (sonst hätten wir die einstweilige Verfügung leicht umgehen können). Es ging allgemein, um das Recht auf Werbeausblendung. Dieses Recht nutzt auch TVOON, da es nach wie vor vom Verbraucher sehr stark nachgefragt wird.
2. Es ist daher eine schlechte Ausrede, daß man deshalb keine Verfassungsbeschwerde eingereicht habe, weil es die Fernsehfee-1 nicht mehr gäbe. Dann hätte man auch den BGH nicht anrufen müssen, denn die FF-1 gibt es schon seit 2000 nicht mehr.
3. Es ist mitnichten so, daß man die Fernsehfee-1 nicht mehr verfolgt, weil man jetzt TVOON "am Haken" hat. Vielmehr hat TC bereits in der dazugehörigen Adhoc klargestellt, daß die neue Einstweilige Verfügung gegen TVOON keinerlei Einfluß auf TVOON hat, da eine Teil-Funktion angegriffen wird, die überhaupt nicht eingesetzt wird oder wurde (1:1 Werbeersatz). Es gibt auch - im Gegensatz zur EV gegen die Fernsehfee - keinerlei Vertriebs- oder Produktionseinschränkungen für TVOON.